Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.01.2016

Tarifvertrag mit CGZP war vorsätzliche Umgehung von Lohngesetz

Eine Zeitarbeitsfirma muss 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen ...