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26.01.2016
Tarifvertrag mit CGZP war vorsätzliche Umgehung von Lohngesetz
Eine Zeitarbeitsfirma muss 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen ...