Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2013

Tarifirrtum kann zu betrieblicher Übung werden!

Hat der Arbeitgeber einen Tarifvertrag falsch ausgelegt und auf dieser Basis jahrelang irrtümlich Zuschläge gezahlt, so kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung, sofern der Irrtum dem Arbeitnehmer nicht auffallen musste. Ob der Arbeitgeber oder ...