Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.10.2014

Taktischer Verzicht auf Fahrerlaubnis und der Punktestand

Dem Fahrerlaubnisverzicht kommt eine punktelöschende Wirkung jedenfalls dann nicht zu, wenn der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis bei einem Stand von 13 Punkten verzichtet. Eine solche Wirkung tritt auch im Fall der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Durchführung einer ...