Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Tätigkeit als Berufsbetreuer nach § 14 GewO anzeigen oder nicht?

Der für den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung zentrale Begriff des Gewerbes wird vom Gesetz selbst nicht definiert. In Übereinstimmung mit der Literatur geht die ständige Rechtsprechung vom Vorliegen eines Gewerbes aus, ...