Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.05.2011

Tätig in mehreren EU-Staaten - welches Recht gilt?

Ein Arbeitnehmer, der in mehreren EU-Mitgliedsstaaten tätig ist, so ist im Falle eines Rechtsstreits über seinen Arbeitsvertrag das Recht des Staates anwendbar, in dem ...