Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.02.2015

Stuhldrang ist keine notstandsähnliche Situation - Fahrverbot

Starker Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zum Absehen vom Regelfahrverbot aus dem Gesichtspunkt einer sogenannten 'notstandsähnlichen Situation', wenn der Betroffene sich dahin eingelassen hat, er habe bereits vor Erreichen der ...