Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

Bei Kenntnissen aus dem Bereich der Landtechnik, die im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums erworben wurden, ist keine allgemeine Nutzbarkeit für die Führung von Betreuungen anzunehmen. Eine Nutzbarkeit setzt voraus, dass ...