Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.07.2014

Stromkosten sparen - so nicht!

Verschweigt ein Hauseigentümer dem Stromversorger böswillig, wer in seinem Haus die Stromversorgung nutzt, muss er die Stromrechnung selbst bezahlen. Denn wer über seinen Hausanschluss Strom bezieht, ohne sich vorab um einen Vertrag bemüht zu haben, ...