Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Streu- und Räumpflicht bei einer nicht verkehrswichtigen Anliegerstraße

Fahrbahnen sind innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glatteis und Glätte zu bestreuen, wobei der Umfang der Räum- und Streupflicht auf der Fahrbahn nur auf die Bedürfnisse des Fahrverkehrs und ...