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02.04.2013
Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen
Eine WEG kann die Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen. In diesem Fall hat die WEG weiterhin eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Sofern es zu einem Unfall wegen Verletzung der Reinigungspflichten der beauftragten Firme kommen ...