Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.06.2014

Streitwert eines Mietminderungsantrages

Wird Klage auf Feststellung einer Mietminderung erhoben, so ist der Streitwert auf das 12-fache des Minderungsbetrags festzulegen - analog zu § 41 Abs. 5 GKG. § 9 ZPO kann nicht zugrundegelegt werden ...