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10.06.2014
Streitwert eines Mietminderungsantrages
Wird Klage auf Feststellung einer Mietminderung erhoben, so ist der Streitwert auf das 12-fache des Minderungsbetrags festzulegen - analog zu § 41 Abs. 5 GKG. § 9 ZPO kann nicht zugrundegelegt werden ...