Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.07.2011

Streit um die Rauchmelder

Auch dann, wenn der Mieter einer Wohnung bereits selbst Rauchwarnmelder angebracht hat, kann der Vermieter bestimmen, welche Warnmelder er im Mietobjekt einbaut. Verlangt der Vermieter zur Durchführung der Einbauarbeiten Zutritt, so kann der Mieter dies ...