Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Streikaufruf per eMail?

Verstöße gegen das Neutralitätsgebot im Arbeitskampf aus § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG können wegen ihrer unmittelbaren Auswirkungen auf den Arbeitskampf einen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen einzelne Betriebsratsmitglieder begründen. ...