Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand!

Es handelt sich bei einem Streik einer deutschen Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Daher ist ein entsprechender Streik dem Betriebsrisiko zuzurechnen. Allein dadurch, ...