Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Streik des Sicherheitspersonals - Fluggesellschaft nicht in der Verantwortung!

Im vorliegenden Fall war es zu einem Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen gekommen, was dazu führte, dass die späteren Kläger den Flug verpassten. Sie traten die Reise dann mit Ersatzflügen an, deren Kosten sie von der Airline erstattet haben wollten. Die vom Reiseveranstalter überwiesene Gutschrift wegen entgangener Urlaubsfreuden ...