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01.03.2013
Strafverfahren eines Betreuten
Es steht der gerichtlichen Entscheidung, die ohne Beteiligung oder Anhörung des Betreuers getroffen wurde, nicht entgegen, dass der Angeklagte unter Betreuung steht, die auch den Aufgabenkreis Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen umfasst. ...