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14.02.2014
Straftat kann den Lappen kosten!
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit, die sich im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten manifestiert, muss sich aber, um verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein, am Schutzzweck der Befugnisnormen orientieren und setzt daher voraus, dass die ...