Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Stolperfalle oller Teppich - und Minderungsgrund!

Im vorliegenden Fall ging es um eine strittige Mietminderung. Der Teppichboden einer Mietswohnung war nach gut 12 Jahren zerschlissen und schlug Wellen. Der Mieter sah dies als eine erhebliche Stolperfalle und minderte die Miete. Der Vermieter sah dies natürlich anders ...