Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Stinkende Messie-Wohnung kann die Kündigung rechtfertigen!

Im vorliegenden Fall stank es in einem Mietshaus förmlich zum Himmel. Ein Mieter hatte seine Wohnung stark verschmutzen lassen, so dass von dieser eine so starke Geruchsbelästigung ausging, dass sich die anderen Mieter beschwerten. Die Wohnung wurde daher besichtigt und ergab ein Bild des Schreckens: ...