Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.01.2014

Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung

Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Miete, kann aus der maßgeblichen objektiven Empfängersicht nur so verstanden werden, dass damit dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird. ...