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03.11.2014
Steinmauer und das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers
Wurde im Gemeinschaftsgarten einer Wohneigentumsanlage eine Steinmauer (hier: Gabionenwand) errichtet, so handelt es sich um eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 WEG, da diese das Erscheinungsbild des Gartens erheblich verändert und eine grundlegende Gartenumgestaltung darstellt. Somit ist hierfür ...