Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Steinmauer und das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers

Wurde im Gemeinschaftsgarten einer Wohneigentumsanlage eine Steinmauer (hier: Gabionenwand) errichtet, so handelt es sich um eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 WEG, da diese das Erscheinungsbild des Gartens erheblich verändert und eine grundlegende Gartenumgestaltung darstellt. Somit ist hierfür ...