Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2013

Startversuch ist kein Abflug!

Bei einem Startversuch handelt es sich nicht um einen Abflug im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Hinsichtlich der Dauer der Verspätung ist auf den Flug abzustellen, der die Fluggäste tatsächlich zum Zielort befördert hat. Für die Frage ...