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01.03.2013
Startversuch ist kein Abflug!
Bei einem Startversuch handelt es sich nicht um einen Abflug im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Hinsichtlich der Dauer der Verspätung ist auf den Flug abzustellen, der die Fluggäste tatsächlich zum Zielort befördert hat. Für die Frage ...