Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.04.2013

Stacheldrahtzäune bei Pferdeweiden und der Tierschutz

Die Einfriedung von Pferdeweiden mit Stacheldrahtzäunen verstößt gegen § 2 Nr. 1 TierSchG, wenn nicht durch einen geeigneten Innenzaun sichergestellt ist, dass die Pferde keinen Kontakt mit dem Stacheldraht haben können. ...