Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.11.2014

Störerhaftung bei offenem WLAN und die Nachforschungspflicht beim Filesharing

Nach Ansicht des Gerichts ist der Anschlussinhaber zwar im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet. Der Anschlussinhaber ist aber nicht verpflichtet, die in Betracht kommenden Personen zu befragen und das Ergebnis dieser Befragung mitzuteilen. Aus der Rechtsprechung lässt sich keine ...