Artikel
28.11.2014
Störerhaftung bei offenem WLAN und die Nachforschungspflicht beim Filesharing
Nach Ansicht des Gerichts ist der Anschlussinhaber zwar im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet. Der Anschlussinhaber ist aber nicht verpflichtet, die in Betracht kommenden Personen zu befragen und das Ergebnis dieser Befragung mitzuteilen. Aus der Rechtsprechung lässt sich keine ...