Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.02.2012

Ständiger Lärm und Gestank - Kündigung!

Vorliegend ging es um eine fristlose Kündigung, die der Vermieter wegen dauernder Lärm- und Geruchsbelästigung durch die beiden Hunde des Mieters ausgesprochen hatte. Zeugenaussagen bestätigten, dass seit Einzug des Mieters ...