Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.03.2015

Spielplatzlärm ist hinzunehmen!

Der Kinderspielplatz in Bernkastel-Wehlen muss weder verlegt noch eingestellt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Zur Begründung führten die Richter aus, dem wegen des Kinderlärms gegen den Spielplatz klagenden Anwohner und Betreiber einer Weinstube stehe ...