Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Spesenbetrug und die Darlegungs- und Beweislast

Grundsätzlich ist derjenige, der eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtiger Grund geeignet sein können. Das gilt auch für die Entkräftung von Rechtfertigungsgründen, ...