Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.07.2012

Sperrzeit wegen Auflösungsvertrag

Hat ein Arbeitsloser sein Beschäftigungsverhältnis gelöst und grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrfrist von 12 Wochen. Diese Sperrzeit gilt auch dann, ...