Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2014

Sperrung von Urheberrechte verletzenden Websiten

Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine Kunden den Zugang zu einer Urheberrechte verletzenden Website zu sperren. Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssen allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen. ...