Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2016

Sozialplan

Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, wenn ein Unternehmen eine Betriebsänderung vornehmen will, sofern dies wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile derselben haben wird (§ 111 BetrVG). ...