Artikel
12.12.2012
Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen
Deutsche Behörden und Gerichte müssen ausländische Sorgerechtsentscheidungen im Visumverfahren grundsätzlich anerkennen. Sie dürfen diese nur dann außer Acht lassen, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung offensichtlich unvereinbar ist. ...