Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.04.2012

Sonderrechte für Unfallforschungsfahrzeuge?

Im Hinblick auf die mit der Wahrnehmung von Sonderrechten verbundenen erheblichen Gefährdungen ist der Anwendungsbereich des § 35 StVO auch weil er eine Ausnahmevorschrift darstellt - eng auszulegen. ...