Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.11.2012

Sondernutzungsrecht muss genau sein!

Eine Regelung in der Teilungserklärung, durch die sich der teilende Eigentümer vorbehält, an Flächen des Gemeinschaftseigentums nachträglich Sondernutzungsrechte zu begründen, muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen. Es muss also ...