Artikel
09.11.2012
Sonderkündigungsrecht - nicht mehr als zwei Wohnungen!
Der Vermieter von Wohnraum hat in einem von ihm selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen ein Sonderkündigungsrecht (§ 573a BGB), so dass es eines Kündigungsgrundes zur Beendigung des Mietverhältnisses nicht bedarf. ...