Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Sonderaufgaben für Erdgeschossmieter

Der Mieter einer Erdgeschosswohnung ist aus dem Dauernutzungsvertrag in Verbindung mit der Hausordnung Schnee, Glatteis und Frostgefahr und Schutz des Hauses nicht verpflichtet, bei starkem Frost das Wasser im Keller von 22:00 bis 6:00 Uhr abzusperren, die Leitungen zu entleeren und alle ...