Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.06.2017

Sommerreifen im Winter - grob fahrlässig?

Die Kaskoversicherung ist nicht berechtigt, ihre Leistungen gemäß § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen, nur weil das Fahrzeug im Winter mit Sommerreifen unterwegs war. Eine Kürzung ist nach § 81 Abs. 2 VVG nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall ...