Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Slowenischer Führerschein mit deutschem Wohnsitzeintrag

Der Vollbeweis nach § 418 I ZPO i.V.m. § 98 VwGO für einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ist bereits durch die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in einen ausländischen (hier: slowenischen) EU-Führerschein erbracht. ...