Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Six Feet Under - das Bestattungsinstitut als Minderungsgrund?

Der Umstand, das sich ein Bestattungsinstitut in der Nachbarschaft befindet, mag eventuell das Wohlbefinden stören, berechtigt jedoch zu keiner Mietminderung. Daher scheiterte der Mieter im vorliegenden Fall mit seiner Minderung von 49%, nachdem der Mieter der unteren Wohnung gewechselt ...