Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Sicherungsschein

Mit dem Sicherungsschein weist der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber nach, dass die Kundengelder für den Fall sicher sind, dass aufgrund einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder aber Rückreisekosten ...