Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Selbstbehalt und Schonvermögen

Die Frage, welcher Teil seines Einkommens und/oder seines Vermögens unangetastet bleiben muss, wenn jemand den Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist oder selbst öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen will, stellt sich an zahlreichen Stellen. Im Betreuungsrecht sind besonders ...