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01.02.2013
Selbstbehalt - Berücksichtigung eines höheren Wohnkostenanteils
Der in die Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitete Wohnkostenanteil von (z. Zt.) 360 Euro/Monat kann zugunsten des Unterhaltspflichtigen heraufgesetzt werden und somit den Selbstbehalt erhöhen. ...