Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Selbstbehalt - Berücksichtigung eines höheren Wohnkostenanteils

Der in die Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitete Wohnkostenanteil von (z. Zt.) 360 Euro/Monat kann zugunsten des Unterhaltspflichtigen heraufgesetzt werden und somit den Selbstbehalt erhöhen. ...