Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.08.2014

Selbst ist der Reisende - Reisemängel selber anzeigen!

eisemängel sind von dem Reisenden selbst gegenüber dem Reiseunternehmen anzuzeigen. Rechtsanwaltskosten hierfür können vom Reiseunternehmen nicht verlangt werden, da ein Rechtsanwalt für die Geltendmachung des Mangels nicht erforderlich ist. ...