Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.08.2012

Schwerwiegender Verkehrsverstoss in der Probezeit - Aufbauseminar ist Pflicht!

Gem. § 2 a II S.1 Nr.1 StVG ist derjenige zu einem Aufbauseminar aufzufordern ist, der innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Dabei ist die Behörde gem. Satz 2 ...