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22.08.2012
Schwerwiegender Verkehrsverstoss in der Probezeit - Aufbauseminar ist Pflicht!
Gem. § 2 a II S.1 Nr.1 StVG ist derjenige zu einem Aufbauseminar aufzufordern ist, der innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Dabei ist die Behörde gem. Satz 2 ...