Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Schwerwiegende geistige Erkrankung - zwingend testtierunfähig?

Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die ...