Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.09.2014

Schwergängige Haustür und Heizungsgeräusche - Mietminderung?

Das schwergängige Schließen der Hauseingangstür konnte im vorliegenden Fall nicht als Mangel i.S. von § 536 BGB betrachtet werden. Sich hieraus ergebende konkrete Nachteile, wie etwa das Übernachten von Fremden im Hausflur oder ein übermäßiges Auskühlen des Treppenhauses wurde nicht dargelegt. ...