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15.09.2014
Schwergängige Haustür und Heizungsgeräusche - Mietminderung?
Das schwergängige Schließen der Hauseingangstür konnte im vorliegenden Fall nicht als Mangel i.S. von § 536 BGB betrachtet werden. Sich hieraus ergebende konkrete Nachteile, wie etwa das Übernachten von Fremden im Hausflur oder ein übermäßiges Auskühlen des Treppenhauses wurde nicht dargelegt. ...