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01.08.2011
Schwarzfahren
Von Schwarzfahren spricht man dann, wenn kostenpflichtige öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein in Anspruch genommen werden. Rechtlich handelt es sich um ein Erschleichen von Leistungen im Sinne des § 265 a StGB. Diese Einschätzung wurde bereits vom t ...