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02.01.2017
Schwangerschaft und Arbeitsrecht
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen speziellen Schutz, der gesetzlich im Mutterschutzgesetz verankert ist. Es wird u.a. dafür gesorgt, daß Schwangere nicht mehr alle Tätigkeiten ausüben müssen, um sie vor Überbelastung zu schützen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Schutzes ist die Information des Arbeitgebers, der daher umgehend, nachdem ...