Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.08.2014

Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Liste?

Wegen der in § 287 ZPO geregelten Befugnisse des Tatrichters ist es auch möglich, als Schätzgrundlage nur die Schwacke-Liste bzw. nur die Fraunhofer-Liste zu verwenden. Die Kammer hält ausdrücklich an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest, dass beide Listen ...