Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.11.2013

Schuss auf Islandpony

Der Antragsteller hatte bei der Jagd im August 2012 ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony getötet. Daraufhin widerrief die Waffenbehörde seine waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis. Der Antragsteller hatte dagegen eingewandt, ein einziger Fehlschuss könne die waffenrechtliche ...