Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Schulungsnachweis des Messbeamten?

Die Verwaltungsbehörde hat dem Betroffenen im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs auch die Namen von Messbeamten, die sich aus der Akte nicht erlesen lassen, in lesbarer Form mitzuteilen. Es besteht aber kein Einsichtsrecht ...