Artikel
01.08.2011
Schulungsnachweis des Messbeamten?
Die Verwaltungsbehörde hat dem Betroffenen im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs auch die Namen von Messbeamten, die sich aus der Akte nicht erlesen lassen, in lesbarer Form mitzuteilen. Es besteht aber kein Einsichtsrecht ...